Ich weiß gar nicht, was die sich immer alle so einscheißen. Der Wachdienst kann mir bis zu dem Punkt, wo ich an der Kasse vorbeigehe rein gar nichts und wird entsprechend auch nichts machen außer mir beim einkaufen zuzuschauen, was mir herzlichst egal ist. Außerdem nehme ich für das bisschen, was ich kaufen wollte keinen Einkaufskorb sondern die Tasche meines Ziehübers.
Jein. Man kann es so werten, jedoch ist das noch lange nicht rechtssicher. Diebstahl ist als die absichtliche wegnahme einer fremden beweglichen Sache definiert. Das Kriterium der Absicht kann in dem Fall erfüllt sein, muss es aber nicht. Ich stecke es vielleicht ja nur in die Tasche um es zu transportieren. Vor Gericht wirst du mit deiner Argumentation nicht durchkommen, dass das bloße in die Tasche stecken schon das Kriterium der Absicht erfüllt. Deswegen wird stattdessen meistens gewartet bis ein eventueller Dieb an der Kasse vorbeigegangen ist bzw den Laden verlässt.
Für die Wegnahme genügt das Entfernen aus der Unmittelbaren Kontrolle.
Hatten das Beispiel mal in der Schule im Rechtskundeunterricht. Kann Natürlich sein, dass der Anwalt der das gegeben hat unrecht hat.
Das wichtige Kriterium ist also, dass der Gegenstand für Menschen im Kassenbereich sichtbar ist.
Es kommt halt darauf an wie die wegnahme definiert wird. Man kann es so definieren wie du es gesagt hat, aber das ist halt faktisch nicht beweisbar.